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   BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82   

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https://dejure.org/1984,1390
BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82 (https://dejure.org/1984,1390)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1984 - IV R 57/82 (https://dejure.org/1984,1390)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - IV R 57/82 (https://dejure.org/1984,1390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 12

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Steuerliche Anerkennung - Übereignung von Grundstücken - Übereignung an die Kinder - Lebenslanger Nießbrauch - Vermietung an die Kinder - Vermietung zur betrieblichen Nutzung - Nutzung als Eigentümer - Nutzung als Mieter - Betriebsausgabe - Mietzinsen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 370
  • BB 1986, 1203
  • BStBl II 1986, 322
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380) verbleibt die AfA beim bisherigen Grundstückseigentümer nach Maßgabe der von diesem aufgebrachten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück schenkweise übereignet, sich daran aber den Nießbrauch vorbehält.
  • BFH, 22.07.1980 - VIII R 114/78

    Beigeladene - Revision - Revisionsbefugter - Änderung des Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82
    Übereignen Eltern ihren Kindern - im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -) schenkweise unter Vorbehalt des Nießbrauchs ein ganz oder teilweise betrieblich genutztes Grundstück und vermieten sie in Ausübung des vorbehaltenen Nießbrauchs das Grundstück zum Zwecke der betrieblichen Nutzung an die Kinder (oder, wie im Streitfall, an eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter die Kinder sind), so sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z. B. Urteile vom 24. März 1976 I R 138/73, BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537; vom 22. Juli 1980 VIII R 114/78, BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101) der vorbehaltene Nießbrauch und das Mietverhältnis grundsätzlich einkommensteuerrechtlich anzuerkennen.
  • BFH, 24.03.1976 - I R 138/73

    Elternteil - Übertragung des Betriebes - Vorweggenommene Erbfolge - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82
    Übereignen Eltern ihren Kindern - im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -) schenkweise unter Vorbehalt des Nießbrauchs ein ganz oder teilweise betrieblich genutztes Grundstück und vermieten sie in Ausübung des vorbehaltenen Nießbrauchs das Grundstück zum Zwecke der betrieblichen Nutzung an die Kinder (oder, wie im Streitfall, an eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter die Kinder sind), so sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z. B. Urteile vom 24. März 1976 I R 138/73, BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537; vom 22. Juli 1980 VIII R 114/78, BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101) der vorbehaltene Nießbrauch und das Mietverhältnis grundsätzlich einkommensteuerrechtlich anzuerkennen.
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    a) So hat der III. Senat des BFH durch Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 113/85 (BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763, m. w. N.) für den Fall eines bei der Schenkung eines Betriebsgrundstücks vorbehaltenen Nießbrauchs entschieden, daß der nießbrauchsberechtigte Betriebsinhaber, der das nießbrauchbelastete Grundstück wie bisher betrieblich weiter nutzt, seine eigenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des Grundstücks stehen, gewinnmindernd berücksichtigen kann (zum Vorbehaltsnießbrauch bei Überschußeinkünften s. z. B. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380, und vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Der Senat hat diese sog. Rheinische Hofübergabe bisher anerkannt (Senatsurteil vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322, allerdings einen Gewerbebetrieb betreffend; s. auch BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 IV R 31/97, BFHE 186, 263, BStBl II 2000, 286 zu 6. der Gründe; vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872, und vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

    b) Nutzen die Kinder das Grundstück für betriebliche Zwecke, so können sie die Mietzahlungen als Betriebsausgaben gewinnmindernd berücksichtigen, falls das Nutzungsrecht und der Mietvertrag ernstlich vereinbart und tatsächlich vollzogen werden und die Mietzahlungen weder überhöht sind noch den Charakter einer Versorgungsabrede haben (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322, und Senatsurteil in BFHE 147, 22, BStBl II 1986, 714).

    Gegen die Annahme einer konkludenten Vertragsfortsetzung ergeben sich schon deshalb keine Bedenken, weil die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses keinen schriftlichen Mietvertrag voraussetzt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 unter 1 d, und in BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322: Zulässigkeit einer konkludenten Ergänzung des wesentlichen Vertragsinhalts).

  • FG Düsseldorf, 13.04.1999 - 8 K 2294/98

    Landwirtschaft; Entnahme; Betriebsvermögen; Vorweggenommene Erbfolge; Rheinische

    Das Gericht hat daher die Kinder nicht als Grundstückseigentümer, sondern als Mieter behandelt mit der Folge, daß die Mietzinsen als Betriebsausgaben anzuerkennen seien und den Eltern die Gebäude-AfA zustehe (Urteil des BFH vom 5.7.1984 IV R 57/82, BStBl. II 1986, 322).
  • BFH, 20.01.1987 - IX R 49/82

    Änderung eines Einkommenssteuerbescheids aufgrund neu bekannt gewordener

    Mit Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 57/82 (BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322) hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) das Urteil des FG betreffend die einheitliche Gewinnfeststellung 1973 bis 1975 der KG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 1189/97

    Verteilung eines gesondert und einheitlich festgestellten Überschusses

    Auch in den vergleichbaren Situationen der Vermögensübergabe unter Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauches (zum Vorbehaltsnießbrauch bei Überschusseinkünften s. z. B. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BStBl II 1982, 380 , und vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BStBl II 1986, 322 ) oder der Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen in Gestalt einer dauernden Last (vgl. hierzu z. B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78 , unter C.II.3., m. w. N.) sind einkommensteuerlich die vorbehaltenen Erträge dem Nießbraucher bzw. die Versorgungsleistungen dem Bezieher zuzuordnen.
  • FG München, 13.06.1997 - 13 K 4643/96
    Daher sind ihm und nicht dem Eigentümer etwaige Einnahmen (auch in Form eines Nutzungswerts), soweit sie aus der Nutzung des Gegenstands erwachsen, zuzurechnen (siehe BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380, und vom 05. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322).
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